Musikgutachten
Ein Musikgutachten soll klären, ob ein
Plagiat oder eine
Bearbeitung eines
musikalischen Werkes vorliegt.
Musikgutachter prüfen ferner, ob eine Veröffentlichung gegen Lizenzen bzw. Rechte wie
Leistungsschutzrechte,
Nutzungsrechte oder das
Urheberrecht verstößt.
Dabei wird anhand von detaillierten
Musikanalysen der Vorlagen geklärt, inwiefern das Original
schutzfähig und wie hoch der Grad der
Abhängigkeit vom Original ist. Neben einem fundierten musikalischen Fachwissen sind Grundkenntnisse in der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts vonnöten. Der Abstand zwischen
Plagiat,
Bearbeitung und
freier Nutzung ist oft minimal.
Als
musikwissenschaftlicher Sachverständiger bringe ich die nötigen Erkenntnisse mit und fertige für
Rechtsanwälte, Gerichte, Komponisten, Plattenfirmen, Produzenten und Privatpersonen zur Beweissicherung und Schadensfeststellung erfolgreich
gerichtliche Gutachten an.
Ich stehe nicht nur Gerichten als
unabhängiger Musikexperte zur Verfügung, sondern erstelle ebenso Privatgutachten und Parteigutachten. Die Leistungen werden in diesen Fällen nach
JVEG vergütet.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fall Chancen vor Gericht hat oder wenn Sie eine außergerichtliche Klärung anstreben, empfehle ich Ihnen vorab die Beauftragung für ein
Kurzgutachten.
Meine Gutachten unterstützten bereits
Top-Ten-Hits,
Filmmusiken zu großen deutschen Kinoerfolgen und
Eurovision-Song-Contest-Teilnehmer. Und wie kann mein
Gutachten Ihnen helfen?
Besuchen Sie für mehr Informationen, darunter ein
Lexikon Musikrecht, meine Seite
www.musikgutachter.de.